Zugelassen sind alle anerkannten Jagdhunderassen, maximal 6 Hunde, diese nur mit Ahnentafel.
Hunde, welche am Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben erhalten den Vorrang. Führer müssen in Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines sein.
Nenngeld: KJV Mitglieder 60,00 €
Nichtmitglieder 120,00 €
Nennschluß ist der 20.09.2013
Fährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt ÜF. Getupft. Schleppwild Hase/Kaninchen, Fasan oder Ente, sowie Waffe und ausreichend Munition muß jeder Führer selbst mitbringen.
Auf eine gerechte Schweißhalsung und Schweißriemen wird geachtet.
Nennungen und weitere Infos bei:
Erich Kreß
Vogesenstr. 2
77866 Rheinau
Tel. 07852/626
Mobil 0179-314 8454