Die Landesregierung hat gestern die Novellierung der so genannten Kormoranverordnung beschlossen. Danach bleibt in Baden-Württemberg der Abschuss von Kormoranen in allen Vogel- und Naturschutzgebieten sowie Naturdenkmälern ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung verboten."Dies bedeutet, dass an rund 50 Prozent der vom Kormoran bejagbaren Fischgewässern keine Vergrämung stattfinden darf oder in Schutzgebieten eine sorgfältig ausgearbeitete Ausnahmeentscheidung zu treffen ist", so Umweltministerin Tanja Gönner.
Außerhalb der Schutzgebiete und der bebauten Bereiche dürfen Kormorane dagegen künftig vom 16. August bis 15. März eines jeden Jahres auch ohne eine vorherige behördliche Genehmigung abgeschossen werden.
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