Ebenfalls wollten wir Ihnen mitteilen, dass mit Cäsium verstrahlte Wildschweine (Überschreitung des Grenzwertes von 600 Bq Cäsium 137) seit dem 01.01.2022 kostenfrei über die ZTN-Süd entsorgt werden können. Für die Entsorgung sind folgende Varianten möglich:
- Die Abholung des Tierkörpers erfolgt durch den ZTN am Wohnort des Jagdausübungsberechtigten. Die Ausstellung des Entsorgungsnachweises (Handelspapier) erfolgt bei Abholung durch den Fahrer.
- Die Tierkörper befinden sich an der Messstelle. Die Ausstellung des Handelspapiers erfolgt durch die Fahrer. Hierbei wird die Messstelle als Herkunftsbetrieb im Handelspapier angegeben. Die Zuordnung der abgeholten Tierkörper zum jeweiligen Jagdausübungsberechtigten zur Vorbereitung des Antrags auf Entschädigung nach § 38 Atomgesetz erfolgt durch die Messstelle.
- Die Anlieferung erfolgt durch den Jagdausübungsberechtigten direkt einer Sammelstelle des Zweckverbandes. Beispiele: Verwahrstellen in Horb, Süßen, Orsingen, Warthausen etc. Die Ausstellung der Entsorgungsnachweise (Handelspapier) erfolgt wie bisher.
Eine Entsorgung über die Verwahrstellen ist grundsätzlich möglich. Allerdings erfolgt die Abholung anonym, d.h. ohne Zuordnung des Tierkörpers zum Jagdausübungsberechtigten. Eine Ausstellung des Handelspapiers zur Antragstellung nach § 38 Atomgesetz wäre in diesem Fall nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Petra Hoferer
Stellvertretende Amtsleiterin
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Okenstraße 29
77652 Offenburg
Tel.: 0781/805-9087
Fax: 0781/805-9093
Email: mailto:hoferer.vetamt(at)ortenaukreis.de
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