Aufbewahrung von Waffen

Bundestag hat Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. wichtige Info des DJV!

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In der Sitzung vom 18. Juni 2009 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung Änderungen des Waffengesetzes beschlossen (Plenarprotokoll 16/227, Seite 25176 ff.). Diesen Regelungen stimmte der Bundesrat am 10. Juli 2009 zu. Die Regelungen zum „Wie“ der Aufbewahrung wurden im neuen Gesetz nicht geändert, sondern eine Kontrollmöglichkeit für die Waffenbehörde und eine Ermächtigung für das BMI eingefügt, abweichende Regelungen für die Aufbewahrung vorzugeben. Was Jägerinnen und Jäger jetzt beachten müssen, hat der DJV in einem pdf-Dokument zusammengestellt.

Siehe hierzu auch ein Merkblatt des LRA Ortenaukreis (unter Formulare zu finden)