Schwarzwildjagd - Ausnahme Sonn- und Feiertagsgesetz

Landratsamt Ortenaukreis erlässt Allgemeinverfügung - Streckenmeldung ist unerlässlich!!

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Zur Durchführung von Treibjagden auf Schwarzwild hat das LRA Ortenaukreis eine Ausnahme vom Verbot der Durchführung von Treibjagden an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie dem beigefügten Dokument "Genehmigungsverfügung".

Wir bitten alle Jagdpächter, die Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung machen, unbedingt die Strecke an das Landratsamt zu melden. Siehe hierzu auch das Anschreiben des Landratsamts.