Verteiler:
Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister
Hegeringleiterinnen und Hegeringleiter
nachrichtlich:
Präsidium und Geschäftsstelle LJV
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine der wichtigsten Säule der Niederwildhege ist die Bejagung des Raubwilds. Um sinnvolles Prädatorenmanagement zu betreiben genügt es nicht, den einen oder anderen Fuchs vom Ansitz zu erlegen. Die Fallenjagd ist ein sehr effektives Mittel, die Streckenzahlen in ihrem Revier zu erhöhen. Auch und vor allem für die Bejagung des Waschbären lohnt die Anschaffung von Fallen fürs Revier.
Bitte nutzen Sie die Fallenförderung von 50% (max. 700,-€/Person) noch in diesem Jahr und rüsten ihr Revier mit Fallen, Kunstbauten und Fallenmeldern aus. Die Fallenförderung können Sie beanspruchen, wenn Sie Mitglied in einer Hegegemeinschaft zum Schutz des Niederwildes oder des Auerwildes sind. Das Formular hierfür finden Sie im Anhang. Bitte leiten Sie diese Nachricht auch an Ihre Mitglieder weiter.
Die Anträge werden nach dem Windhundprinzip bearbeitet und ausbezahlt, bis die Fördergelder aufgebraucht sind.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen Herr Simon Keck (Fallenförderung, Fallenprüfstelle, 0711-995899-13 oder keck(at)landesjagdverband.de) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Samuel Golter
Bereichsleitung Jagd
Förderung Wildbretvermarktung
Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.
Tel. 0711/995 899-11, Fax -99