Ausgabe von Wildursprungsscheinen und -marken
Sehr geehrter Herr Hampelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie uns bekannt wurde, haben Sie in der Vergangenheit Wildmarken sowie die dazugehörigen Scheine an Jäger im Hegering Achern ausgegeben.
Da die Marken und Scheine personenbezogen von uns ausgegeben werden, dürfen diese nicht an andere Jäger weitergegeben werden. Daher bitten wir Sie in Zukunft darum, dass Sie die Jägerschaft darüber in Kenntnis setzen, dass die Wildursprungsseheine und -marken bei dem zuständigen Veterinäramt zu beantragen sind.
Wir bitten weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Probeentnahme nur durch Jäger mit einer Übertragung nach § 6 Tier-LMÜV erfolgen darf. Bitte informieren Sie Ihre weiteren Mitglieder des Vorstandes über den Sachverhalt.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne nochmal an uns wenden.
Freundliche Grüße
Soldatow