Neuregelung zur Verlängerung von Jagdscheinen ab dem 01.01.2026 im Ortenaukreis

  • Quelle: Dorn/DJV

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Ab dem 01.01.2026 tritt eine Änderung bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Ortenaukreis in Kraft. Erstmals ist es nicht mehr erforderlich, das Jagdscheinheft im Original bei der Jagdbehörde vorzulegen. Für die Verlängerung genügt es, folgende Unterlagen einzureichen:

  • den vollständig ausgefüllten Verlängerungsantrag
  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • den Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung (Hinweis: Ein reiner Zahlungsnachweis ist nicht ausreichend.)

Sollte ein neues Jagdscheindokument ausgestellt werden müssen – etwa weil das bisherige Heft voll ist – ist zusätzlich ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

Nach erfolgreicher Prüfung sendet die Jagdbehörde einen Aufkleber zu, der in das Jagdscheinheft eingeklebt wird.

Wer sein Jagdscheinheft weiterhin im Original vorlegt, erhält die Verlängerung wie gewohnt direkt in das Heft eingetragen.

Wichtig: Eine Beantragung der Verlängerung ist generell erst ab dem 01.01.2026 möglich.

Zugehörige Pressemitteilung des Landratsamts OG.