Information über Abschussverbot Rothirsch außerhalb der Rotwildgebiete

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Das Landratsamt Ortenaukreis Fachbereich Jagd, Waffen und Sprengstoff informiert über das Abschussverbot von Rothirschen außerhalb der Rotwildgebiete:

Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie darüber, dass aufgrund der Änderung der Rotwildgebieteverordnung Baden-Württemberg das Abschussgebot für das männliche Rotwild außerhalb der Rotwildgebiete aufgehoben wurde. Rothirsche dürfen außerhalb der Rotwildgebiete nicht erlegt werden. Dies soll die Vernetzung der Rotwildgebiete unterstützen. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß hiergegen ordnungswidrig wäre und damit bußgeldbewehrt. 

Wir bitten Sie, die Jägerinnen und Jäger entsprechend zu informieren und bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.