Prüfer-Neuberufungen 2023-2026

Sehr geehrte Mitglieder der KJV Kehl Achern,

zum Ende des Jahres 2022 enden die auf vier Jahre befristete Berufungen der Jägerprüfungsausschüsse, sodass für den Zeitraum 2023-2026 Neuberufungen erforderlich sind. Die Prüfungsstelle rechnet aufgrund des Erreichens der Altersgrenze einiger Prüfer und anderen Gründen mit einem Bedarf von ca. 60-80 neuen Prüferinnen und Prüfern, um den bisherigen Pool von ca. 450 Personen aufrecht zu erhalten. In der Verbandszeitschrift Jagd BW 10/2022 ist ein entsprechender Hinweis veröffentlicht. Für das bisherige Engagement bedanken sich Herr Landesjägermeister Dr. Friedmann und das gesamte LJV-Präsidium sowie die Prüfungsstelle ausdrücklich bei Ihnen und Ihren Ausschuss-Mitgliedern!

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Durch die Zusammenlegung einzelner Ausschüsse werden künftig 17 Prüfungsausschüsse (bisher 23) tätig sein. Dadurch wird die Möglichkeit zum notwendigen Prüferaustausch nach § 1 Abs.2 JPrO durch den größeren Prüfer-Pool verbessert. Die Ausschüsse werden künftig nach Regionen benannt. Kriterien waren u. a. die Anzahl der Prüfungen und der Prüflinge (siehe Anlage; Zahlen ohne Anspruch auf völlige Richtigkeit und Vollständigkeit).

Zum Verfahren ist vorgesehen, dass bisherige aktive Prüferinnen und Prüfer, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, von der Prüfungsstelle angeschrieben werden und um ihr Einverständnis zu ihrer weiteren Berufung gebeten werden.

Ein Vorschlagsrecht für neue Prüferinnen und Prüfer soll den Prüfungsvorsitzenden oder sonstigen Personen (Kreisjägermeistern oder Dritten) im Einvernehmen mit den Prüfungsvorsitzenden zustehen. Ein entsprechendes Formular ist in der Anlage beigefügt, das dann ausgefüllt und im Idealfall unterschrieben von den Vorsitzenden bei der Prüfungsstelle ein[1]zureichen ist. In Ausnahmefällen können sich Personen auch direkt an die Prüfungsstelle wenden. Bewerbungen von neuen Personen sollten möglichst bis 31.10.2022 erfolgen. Über die Berufungen entscheidet die Prüfungsstelle.

Die prüfenden Personen sollen fachlich und pädagogisch/didaktisch für die Prüfertätigkeit geeignet sein. Prüfungsvorsitzende und Prüfer müssen jagdpachtfähig im Sinne des § 17 Abs. 5 JWMG sein und sich im Besitz eines gültigen Jagdscheines befinden. Eine Berücksichtigung von Personen, die im Jahr 2023 das 71. Lebensjahr erreichen (Jahrgang 1951 und älter) ist leider nicht möglich. Die prüfenden Personen müssen bereit sein, an mindestens zwei Prüfungen im Jahr zu prüfen und sollen an zwei Fortbildungsveranstaltungen im Berufungszeitraum teilnehmen sowie möglichst für zwei Berufungsperioden zur Verfügung stehen. Die prüfenden Personen werden zwar jeweils einem Prüfungsausschuss zugeordnet, müssen jedoch bereit sein, im Rahmen des erforderlichen Austausches auch in anderen Ausschüssen tätig zu werden. Die Berufung erfolgt grundsätzlich landesweit. Für neue Prüfende werden im neuen Jahr zeitnah entsprechende Schulungen angeboten. Die prüfenden Personen erhalten eine Entschädigung, die sich an der Anzahl der Prüfungstage und der Zahl der geprüften Personen orientiert.

Interessenten für die Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen melden sich bitte vorab bei KJM Rainer Hempelmann unter 0171 – 27 57 742.