Je nach Einsatz und Verwendung unterteilt man heute die Jagdgebrauchshunde in:
· Vorstehhunde
· Apportierhunde
· Stöberhunde
· Schweißhunde
· Erdhunde
· Bracken
§ 21 des LJagdG schreibt vor, dass bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie bei jeglicher Bejagung von Federwild brauchbare Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden sind. Für sonstige Nachsuchen sind brauchbare Jagdhunde bereitzuhalten und einzusetzen, wenn es nach den Umständen erforderlich ist.
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Je nach Einsatz und Verwendung unterteilt man heute die Jagdgebrauchshunde in:
· Vorstehhunde
· Apportierhunde
· Stöberhunde
· Schweißhunde
· Erdhunde
· Bracken