Jagd ohne Hund ist Schund....

§ 21 des LJagdG schreibt vor, dass bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie bei jeglicher Bejagung von Federwild brauchbare Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden sind. Für sonstige Nachsuchen sind brauchbare Jagdhunde bereitzuhalten und einzusetzen, wenn es nach den Umständen erforderlich ist.

  • Foto: Helga Wintergerst, KJV Heidenheim

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Je nach Einsatz und Verwendung unterteilt man heute die Jagdgebrauchshunde in:
· Vorstehhunde
· Apportierhunde
· Stöberhunde
· Schweißhunde
· Erdhunde
· Bracken